Die Planung der Auswanderung nach Schweden

Nützliche Tipps und Adressen für die Auswanderung nach Schweden
Für EU-Bürger ist es möglich, sich für drei Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung (uppehållstillstånd) in Schweden aufzuhalten. Du besitzt als EU-Bürger in Schweden ein sogenanntes Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt). Danach muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt bzw. registriert werden. Für die Registrierung deiner Aufenthaltsgenehmigung benutzt du das Formular 140011 des schwedischen Migationsverket.
Eine Aufenthaltsgenehmigung setzt einen Arbeitsvertrag in Schweden voraus oder Du kannst nachweisen, dass Du Dich selbst versorgen kannst. Bei einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr wird Dir die schwedische Aufenthaltsgenehmigung über fünf Jahre ausgestellt. Das gilt für jedes Familienmitglied, also alles entsprechend für jede Person beantragen.
Dein wichtigster Kontakt zu dem Thema Auswandern nach Schweden ist das schwedische Einwanderungsamt (schwed. migrationsverket).
Schwedisches Einwanderungsamt Kontaktdaten
Telefonnummer: mit der Vorwahl Schweden (0046) 771 235 235
oder direkt aus Schweden 0771 235 235
Der Kundendienst ist erreichbar von Montag bis Freitag 8.30 - 16.00 Uhr http://www.migrationsverket.se/
Unter dem folgenden Link findest du die entsprechenden Adressen der schwedischen Ämter zum Thema Auswandern Schweden:
Link Adressen schwedisches Einwanderungsamt
Sehr hilfreich ist die Broschüre des Bundesverwaltungsamtes mit dem Titel:
Informationen für Auswanderer und Auslandstätige / Schweden
herausgegeben vom:
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
50728 Köln
Telefon: 0228 99358-4999