Zollbestimmungen für Norwegen

Zollbestimmungen bei der Einreise nach Norwegen
Gebrauchsgüter, also Dein Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei. Doch musst du dieses wieder ausführen. Wenn du nach Norwegen einreist, musst du Waren bzw. Devisen, deren Einfuhr nicht ohne weiteres erlaubt ist, unaufgefordert beim Zoll anmelden. Unrichtige Angaben sind strafbar.
Mitnahme von Lebensmitteln und Genussmitteln (Alkohol)
Für Genussmittel gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf. Folgende Mengen an Genussmitteln sind derzeit zollfrei zum Verbrauch:
- 200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakerzeugnisse
- 200 Blatt Zigarettenpapier
Hinweis: Nur Personen ab 18 Jahren dürfen Tabakwaren einführen!
Alkohol kannst Du in folgenden Kombinationen und Mengen einführen:
(Beachte das oder)
- 1 Liter Spirituosen (Getränke über 22 und bis 60 Vol.-°/o)
- und 1,5 Liter andere alkoholische Getränke (über 2,5 und bis 22 Vol.-°/o) und
- und 2 Liter Bier (bzw. Getränke über 2,5 und bis zu 4,7 Vol.-°/o)
oder
- 3 Liter andere alkoholische Getränke über 2,5 und bis 22 Vol.-°/o)
- und 2 Liter Bier (bzw. Getränke über 2,5 und bis zu 4,7 Vol.-°/o)
oder
- 5 Liter Bier
Hinweis: Nur Personen ab 18 Jahren dürfen alkoholische Getränke einführen. Alkoholika mit mehr als 22 Prozent Alkoholgehalt (Vol.-°/o) dürfen nur von Personen ab 20 Jahren eingeführt werden.
Zollbestimmungen für die Mitnahme und Einfuhr von Lebensmitteln
Auch die Einfuhr von Lebensmitteln ist beschränkt. Pro Person dürfen insgesamt bis zu 10 kg Käse, Fleisch und Fleischwaren und andere Nahrungsmittel mitgeführt werden. Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden, das ist verboten.
Kinder unter 12 Jahren dürfen keine Lebensmittel außer Schokolade, Süßigkeiten und Erfrischungsgetränke einführen.
Die abgabenfreie Menge für Waren
Abgabenfrei sind Waren zusammen bis zu einem Wert von 6000 NOK. Auch der Wert der Lebensmittel ist bei der Berechnung dieser maximalen Wertgrenze zu berücksichtigen.
Die Einfuhr von Waffen nach Norwegen
Nur zu Jagdzwecken darfst du Waffen mit nach Norwegen nehmen. Hier gelten besondere Bestimmungen und genauere Auskünfte erteilt dir das Norwegische Fremdenverkehrsamt.
Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren nach Norwegen verboten
- Betäubungsmittel, Arzneimittel und Gifte. Erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen.
- Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
- Waffen und Munition
- Feuerwerkskörper
- Kartoffeln
- Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
- Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
Weitere Zollbestimmungen für Reisende von und nach Norwegen
Die norwegische Zollbehörde findest du unter www.toll.no. Hier findest du weitere Informationen zu:
- Ursprungsnachweis für mitgeführte Gegenstände
- Devisen
- Gefährdete Tierarten und Pflanzenarten
- Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte
- Antiquitäten und Kulturerbe
- Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern