Zollbestimmungen für Schweden

Mit diesem Artikel möchten wir dir die wichtigsten Informationen über die Zollbestimmungen geben, die du für deine Reise nach Schweden beachten solltest. Informiere dich zusätzlich beim Zoll, wenn du noch Fragen hast.
Zollbestimmungen Schweden
Beachte die Einfuhrbestimmungen für Alkohol und Tabak ( Björn Tesch/imagebank.sweden.se )

Was du bei der Einreise nach Schweden beachten musst

Gebrauchsgüter, also Dein Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Mitnahme von Lebensmitteln und Genussmitteln (Alkohol)

Wenn Du aus einem EU-Land einreist, dann darfst Du Lebensmittel und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Doch dieses gilt nicht für alle Erzeugnisse.

Für Genussmittel gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf.

Folgende Mengen an Genussmitteln sind derzeit zulässig:

  • 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak (Tabakwaren sind erst für Personen ab 18 Jahre gestattet)
  • 10 Liter Spirituosen, 20 Liter anderer Alkohol
  • Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt (Vol.-%)
  • 90 Liter Wein, davon dürfen max. 60 Liter Schaumwein sein
  • 110 Liter Bier

Alkoholische Getränke sind nur für Personen ab 20 Jahren gestattet.

Möchtest oder musst Du größeren Mengen nach Schweden einführen, dann musst Du im Fall einer Stichprobenkontrolle den Finanzbehörden glaubhaft machen, dass diese Waren tatsächlich nur privaten Zwecken dienen.

Die Mitnahme und Einfuhr von Lebensmitteln

Die Mitnahme von Lebensmitteln aus den EU-Ländern und aus Norwegen ist problemlos. Es gibt keine besonderen Beschränkungen, jedoch dürfen pro Person nur bis zu 15 kg Fisch, Weichtiere und Krustentiere sowie Erzeugnisse aus diesen mitgeführt werden.

Duty-Free Waren

Bei »duty-free«-Ware (Zollfreie Waren), Ware aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Norwegen) oder von den Aland-Inseln gelten geringere Mengen an Alkoholwaren und Tabakwaren. Es gelten auch weiter Wertgrenzen für sonstige Waren. Erkundige Dich bei der schwedischen Zollbehörde im Internet unter www.tullverket.se.

Verbotene Gegenstände

Die Mitnahme von Tränengassprays, Abwehrsprays, Schreckschusspistolen, Gaspistolen, Springmessern und ähnlichem ist verboten. Melde auch Deine Sportwaffen oder Jagdwaffen vorher an. Erkundige Dich hierfür beim Zoll. Verstöße gegen die Auflagen werden mit hohen Strafen belegt und können bis zur Gefängnisstrafe führen. Also lass es und halte Dich strickt an die Einfuhrbestimmungen für Schweden.

Alle Angaben wurden gründlich recherchiert, doch wird für die Richtigkeit der Informationen können wir keine Gewähr übernehmen.