Die Planung der Auswanderung
Eine Auswanderung muss gut überlegt sein und vor allem geplant werden. Erkundige Dich rechtzeitig über Deine Pflichten und Rechte vor Ort. Wo möchtest Du in Schweden leben und arbeiten?
Für EU-Bürger ist es möglich, sich für drei Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung (uppehållstillstånd) im Land aufzuhalten. Danach muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Diese setzt einen Arbeitsvertrag voraus oder Du kannst nachweisen, dass Du Dich selbst versorgen kannst. Bei einem Arbeitsvertrag von mehr als einem Jahr wird Dir die Aufenthaltsgenehmigung über fünf Jahre ausgestellt. Das gilt für jedes Familienmitglied, also alles entsprechend für jede Person beantragen.
Sehr hilfreich ist die Broschüre des Bundesverwaltungsamtes mit dem Titel:
Informationen für Auswanderer und Auslandstätige / Schweden
herausgegeben vom:
Bundesverwaltungsamt
Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
50728 Köln
AnsprechpartnerInnen: Hermann-Josef Weber
Telefon: 0228 99358-4999



